Produktzertifizierung
Sicherheit und Qualität der Produktion liefernde und herstellende in Kasachstan ist einer der wichtigsten Richtung für Sicherung der nationalen Sicherheit des Land.
Einen der Mittel für Festlegung und Sicherung der Sicherheit und Qualität der Produktion ist ihr Nachweis der Übereinstimmung.
Das Gesetz der Republik von Kasachstan “Über technischen Regelung“ vom 9 November 2004 Nr. 603 und technische Regeln der Republik von Kasachstan sind die gesetzliche und normative Recht Grundlage der Zertifizierungs-Dienste.
Wann Republik von Kasachstan getreten an die Zollunion (heute ist Euroasiatische Wirtschaftsunion) ein, wird Zertifizierungsbereich vom Vertrag über die Euroasiatische Wirtschaftsunion vom 29 Mai 2014 und technische Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion geregelt (EW/ZU).
Die Produktzertifizierung Behörde
Die Grundprinzipe der Aktivität der T-Standard GmbH sind:
- Kompetenz
- Verantwortlichkeit
- Pünktlichkeit bei Erfüllung ihren Pflichten
AKKREDITIERUNGSBEREICH
TR ZU 001/2011 «Über Sicherheit des Eisenbahnfahrzeuge»
TR ZU 002/2011 «Über Sicherheit des Hochgeschwindigkeitseisenbahntransports»
TR ZU 003/2011 «Über Sicherheit der Infrastruktur des Eisenbahnverkehrs»
TR ZU 004/2011 „Über Sicherheit der Niederspannungsanlage“;
TR ZU 005/2011 «Über Sicherheit der Packung“;
TR ZU 010/2011 „Über Sicherheit der Maschinen und Anlage“;
TR ZU 012/2011 „Über Sicherheit der Anlage für die Arbeit in der explosionsfähigen Umgebung“
TR ZU 014/2011 „Sicherheit der Autobahnen“
TR ZU 016/2011 „Über Sicherheit der Apparate, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden“
TR ZU 019/2011 „Über Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung“
TR ZU 020/2011 „Elektromagnetische Verträglichkeit der technischen Mitteln“;
TR ZU 025/2012 „Über Sicherheit der Möbelproduktion“;
TR ZU 030/2012 „Über die Forderungen zu den Schmiermitteln, Ölen und speziellen Flüssigkeiten“;
TR ZU 32/2013 „Über Sicherheit der Anlage funktionierte unter übermäßigem Druck“
Technische Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion 037/2016 „Über Verwendungsbeschränkung der Gefahrstoffen in Waren der Elektronik und Radioelektronik“
Technische Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion 043/2017 „Über die Forderungen zu den Mitteln der Brandsicherheit und Feuerlöschung“
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Gebäuden und Aufbauen, Baustoffen und Waren“ bestätigt von der Verordnung der Regierung Nr.1202
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Metallkonstruktionen“ bestätigt von der Verordnung der Regierung Nr. 1353
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Lackmaterialien und Lösemitteln“ bestätigt von der Verordnung der Regierung Nr.1398
TR RK “Allgemeine Forderungen an die Brandsicherheit“ betätigt vom Befehl des Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik von Kasachstan Nr. 439
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Stahlbeton, Betonbauen“ bestätigt von der Verordnung der Regierung vom 22.12.2008 Nr.1198
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Holbauweisen“ bestätigt von der Verordnung der Regierung vom 26.12.08 Nr.1265
TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der synthetischen Waschmittel und Haushaltschemie Ware“ bestätigt von der Verordnung der Regierung vom 04.03.2008 Nr. 217
Auch wurde Akkreditierungsbereich der Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung der T-standard GmbH die Produktion auf der keinen technische regeln eingeschlossen, aber die steht zur Eigenzertifizierung in der Republik von Kasachstan unter:
– die elektrotechnische Produktion mit der Spannung von oben 1000 V.
Nachweis der Übereinstimmung wird auf eine folgende Forme durchgeführt:
1. Zertifizierung
Zertifizierung ist die Prozedur für Bestätigung der Sicherheit und Qualität der Produktion mittels der die akkreditierte Zertifizierungsbehörde bestätigt, daß die Produktion den Forderungen der technischen Regeln und/oder Standarden geltende auf dem Territorium der Republik von Kasachstan entspricht.
Die Produktion liegt zur obligatorischen Zertifizierung/Offizielle Erklärung unter, wenn über sie keine technischen Regeln der Republik von Kasachstan oder technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion sich verbreiten werden, sowie, wenn die Produktion unter der Geltung der Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 07 April 2011 Nr. 620 „Die Einheitsliste der Produktion unterliegt der obligatorischen Bewertung (Bestätigung) der Übereinstimmung in Rahmen der Zollunion mit der Ausstellung der einheitlichen Urkunden trifft“.
Die Übereinstimmungszertifikate und Konformitätserklärungen als die Urkunden beglaubigte Sicherheit und Qualitäten der Produktion haben gleiche Rechtskraft und sind nur verschiedene Formen der Nachweis der Übereinstimmung der Produktion.
Die Form der Nachweis der Übereinstimmung (das Zertifikat oder die Deklaration) wird für jeder Art der Produktion von der entsprechenden Regel bestimmt.
Der Antragsteller bezahlt die Arbeiten auf Zertifizierung/offizielle Erklärung der Produktion aufgrund eines Vertrages
Das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der zertifizierten Ware mit von zwischen der Forderungen der technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion (EW)/Zollunion (ZU).
Die Zertifikate der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion sind gültig auf dem ganzen Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion und fordern keinen widerholte Zertifizierung in der Teilnehmerländern der Euroasiatische Wirtschaftsunion für Erhaltung der nationalen Zertifikaten der Übereinstimmung auf dieselben Forderungen, auf die wurde das Zertifikats der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ausgestellt.
Das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion wird für Import der Waren, sowie für ihre Verkauf und Warenbewegung auf dem Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion (Rußland, Belarus, Kasachstan, Armenia, Kirgistan) gefordert.
Das Zertifikat wird auf dem vorgeschriebenen Formular aufgemacht und wird vom Stempel der Zertifizierung Behörde beglaubigt.
Alle Zertifikate aufgemachte in der Zertifizierung Behörde werden obligatorisch eingetragen und werden im einheitlichen elektronischen Register der Zertifikaten der Übereinstimmung eingebracht.
Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion
Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der erklärenden Ware mit von zwischen der Forderungen der technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion (EW)/Zollunion (ZU).
Konformitätserklärungen der Euroasiatische Wirtschaftsunion sind gültig auf dem ganzen Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion und fordern keinen widerholte Nachweis der Übereinstimmung in der Teilnehmerländern der Euroasiatische Wirtschaftsunion für Erhaltung der nationalen Zertifikaten/Konformitätserklärungen auf dieselben Forderungen, auf die wurde Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion aufgemacht.
Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion wird für Import der (Import) Waren, sowie für ihre Verkauf und Warenbewegung auf dem Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion (Rußland, Belarus, Kasachstan, Armenia, Kirgistan) gefordert.
Konformitätserklärung wird auf dem weißen Papier aufgemacht vom Format A4 und wird vom Stempel des Antragstellers beglaubigt.
Alle aufgemachte Konformitätserklärungen werden obligatorisch eingetragen und in der Zertifizierung Behörde und werden im einheitlichen elektronischen Register der Konformitätserklärungen eingebracht.
Das Zertifikat der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der zertifizierten Produktion mit von zwischen der Forderungen der technischen Regeln der Republik von Kasachstan oder andere normativ-rechtlichen Dokumenten der Republik von Kasachstan (z. b. die Standarden geltende auf dem Territorium der Republik von Kasachstan.
Die Zertifikate der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan sind gültig nur auf dem Territorium der Republik von Kasachstan.
Die Liste der Urkunden notwendige bei Zertifizierung
- Information über die Produktion erklärende für Zertifizierung (Produktionsbenennung, Zweck, Art/Model, Kode der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Euroasiatische Wirtschaftsunion, der Hersteller, das Land)
- Die Betriebsunterlagen für die Produktion (Paß, Bedienungshandbuch, Katalog)
- Die Berichte über die Betriebsprüfungen, Protokollen, Testen für die Produktion.
- Die Zertifikate der Übereinstimmung für die Materialen und Bestandteile oder die Berichten über ihre Prüfungen (für die komplette Industrieanlage).
- Benennung und Bezeichnung der normativen Urkunden laut der wird die Produktion herstellt
- Information über die Lagerungsbedingungen und Lagerdauer der Produktion, sowie Lebensdauer der Produktion
- Information über dem Sitz und Geschäftsanschrift des Herstellerbetriebs
- Das Zertifikat der Übereinstimmung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers dem Standard ISO 9001 (bei Vorhandensein).
- Das Muster der Produktionsmarkierung (z. b. das Foto oder die Zeichnung des Beschriftungsschilds)
- Der Erläuterungsbericht/der Sicherheitsbericht (die Urkunde enthaltende Risikoanalyse, sowie Angaben aus der Konstruktionsunterlagen, Betriebsunterlagen, Herstellungsdokumentation über minimalischen notwendigen Maßnahmen auf Sicherung der Produktionssicherheit in allen Stadiums ihren Lebenszyklus) (für die Produktion gelangende auf den technischen Regeln der Zollunion).
- Die Urkunde und Information über dem Antragsteller (Bescheinigung über die Staatsregistrierung, Information über dem Sitz und Geschäftsanschrift des Antragstellers, Telefon/Fax, e-mail, Bankverbindung: das Laufkonto, BIK, Kbe, BIN, das Amt und Name, Vorname, Vatersname des Gesellschaftsführer)
- Der Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem Hersteller über Verantwortlichkeit des Antragstellers für Übereinstimmung mit von zwischen der Forderungen der technischen Regeln der Zollunion (bei serienmäßige Produktionszertifizierung gelangende auf den technischen Regeln der Zollunion).
- Die Warenbegleitdokumente (die Rechnung oder der Vertrag über Produktionslieferung, Zollerklärung) bei Zertifizierung des Produktionslos/einheitliche Produktion
Die Prozedur für Erhaltung des Zertifikats der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion besteht aus folgenden Stadiums:
- der Antragsteller stellt einer Anmeldung an die Zertifizierung Behörde (zusammen mit einer Anmeldung werden die Urkunde laut der bestimmter Liste vorgelegt);
- Prüfung einer Anmeldung von der Prüfung einer Anmeldung und einleitende Analyse der vorliegenden Urkunden zum Zweck der Bestimmung der Möglichkeit für Durchführung der Arbeiten auf Zertifizierung der erklärenden Produktion;
- Vereinbarung mit dem Antragsteller die Bedingungen der Durchführung der Arbeiten und Schließung eines Vertrags;
- Produktionsidentifikation und/oder Bemusterung (abhängig vom Zertifizierungsschema);
- Prüfung der Mustern der Produktion im akkreditierten Prüflaboratorium (wenn im Sinne vom Zertifizierungsschema ist);
- Durchführung der Zustandsanalysis der Herstellung (wenn im Sinne vom Zertifizierungsschema ist);
- Prüfung der Prüfungsergebnissen, Zustandsanalysis der Herstellung, vorliegende Dokumentation und die Entscheidung über Ausstellung der Zertifikate der Übereinstimmung;
- Aufmachung, Eintragung und Ausstellung der Zertifikate der Übereinstimmung;
- Nur die Rechtsperson eingetragene in der Republik von Kasachstan oder anderen Mitgliedsstaat der Euroasiatische Wirtschaftsunion kann als dem Antragsteller sein.
- Diese Rechtsperson muß als der Hersteller der erklärenden Produktion oder der Lieferant sein, oder sie muß den Vertrag mit dem Lieferant liegend nicht auf dem Territorium der Länder der Euroasiatische Wirtschaftsunion bestätigt, daß der Antragsteller die bevollmächtigte Person des Herstellers auf dem Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist und verantwortlich für Sicherung der Übereinstimmung der Produktion des Herstellers liefernde nach dem Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsuni mit zwischen der Forderungen entsprechenden technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion haben.
Die Prozedur für Erhaltung des Zertifikats der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan besteht aus folgenden Stadiums:
- Durchführung der jährlichen Inspektionskontrolle der zertifizierten Produktion (bei Zertifizierung der serienmäßigen herstellenden Produktion).
- Prüfung einer Anmeldung von der Prüfung einer Anmeldung und einleitende Analyse der vorliegenden Urkunden zum Zweck der Bestimmung der Möglichkeit für Durchführung der Arbeiten auf Zertifizierung der erklärenden Produktion;
- Vereinbarung mit dem Antragsteller die Bedingungen der Durchführung der Arbeiten und Schließung eines Vertrags;
- Produktionsidentifikation und/oder Bemusterung (abhängig vom Zertifizierungsschema);
- Prüfung der Mustern der Produktion im akkreditierten Prüflaboratorium (wenn im Sinne vom Zertifizierungsschema ist);
- Durchführung der Zustandsanalysis der Herstellung (wenn im Sinne vom Zertifizierungsschema ist);
- Prüfung der Prüfungsergebnissen, Zustandsanalysis der Herstellung, vorliegende Dokumentation und die Entscheidung über Ausstellung der Zertifikate der Übereinstimmung;
- Aufmachung, Eintragung und Ausstellung der Zertifikate der Übereinstimmung;
- Durchführung der jährlichen Inspektionskontrolle der zertifizierten Produktion (bei Zertifizierung der Serien Produktion).
Die Prozedur für Eintragung der Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion besteht aus folgenden Stadiums:
- der Antragsteller stellt einer Anmeldung an die Zertifizierung Behörde (zusammen mit einer Anmeldung werden die Urkunde laut der bestimmter Liste vorgelegt);
- Prüfung einer Anmeldung von der Behörde und einleitende Analyse der vorlegenden Urkunden zum Zweck von Bestimmung der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten auf Eintragung der Deklaration der erklärenden Produktion;
- Vereinbarung mit dem Antragsteller die Bedingungen der Durchführung der Arbeiten und Schließung eines Vertrags;
- Produktionsidentifikation;
- endliche Analyse der vorliegenden Urkunden und Entscheidung über Eintragung der Konformitätserklärung;
- Aufmachung, Eintragung und Ausstellung der Konformitätserklärung.
- Nur die Rechtsperson eingetragene in der Republik von Kasachstan oder anderen Mitgliedsstaat der Euroasiatische Wirtschaftsunion kann als dem Antragsteller sein. Diese Rechtsperson muß als der Hersteller der erklärenden Produktion oder der Lieferant sein, oder sie muß den Vertrag mit dem Lieferant liegend nicht auf dem Territorium der Länder der Euroasiatische Wirtschaftsunion bestätigt, daß der Antragsteller die bevollmächtigte Person des Herstellers auf dem Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist und verantwortlich für Sicherung der Übereinstimmung der Produktion des Herstellers liefernde nach dem Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsuni mit zwischen der Forderungen entsprechenden technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion haben.
Rechten und Pflichten des Antragstellers/Bestellers
1.1 Ordnungsmäßig alle Ausgabe verbundene mit Durchführung der Arbeiten auf Produktkonformität unabhängig von der Ergebnisse zu bezahlen.
1.2 Die Forderungen festgesetzte von der Regeln der Durchführung der Arbeiten auf Nachweis der Übereinstimmung, einschließlich jährliche Inspektionskontrolle und Realisierung der entsprechenden Veränderungen von der Zertifizierungsstelle der „T-Standard“ GmbH zu beachten und erfüllen.
1.3 Im Fall des Interessenkonflikts die Zertifizierungsstelle über das zum Zweck Verhinderung der Bedrohung der Unvoreingenommenheit sich informieren.
1.4 Alle notwendige Bedingungen für Durchführung der Arbeiten, einschließlich Einreichung der Urkunden und Eintragen, sowie des Zugangs zu entsprechender Anlage, Standort, Territorium, Kräfte und Subunternehmern des Bestellers zu vorlegen.
1.5 Am Sachbearbeiter die Produktmustern für die Prüfung in der Anzahl vorgesehene von der normative Urkunden für Produktion (im Fall, wenn das von der Zeichnung der Nachweis der Übereinstimmung vorgesehen wurde) zu vorlegen.
1.6 Gegebenenfalls die Möglichkeit für Teilnahme der Beobachtern von der Zertifizierungsstelle im Prozeß der Produktionsbewertung zu vorlegen.
1.7 Bei positive Ergebnisse der Arbeiten auf Nachweis der Übereinstimmung:
– die Forderungen auf Kennzeichnung und Packung der Produktion festgesetzte der entsprechenden technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion, technischen Regeln der Zollunion/ technischen Regeln der Republik von Kasachstan zu beachten.
– die Verantwortlichkeit für Qualität und Sicherheit der Produktion durchlaufende die Prozedur der Nachweis der Übereinstimmung, Stabilität der Eigenschaften der Produktion zu tragen;
– Das Übereinstimmungszertifikat nur um zu bestätigen, daß die Produktion der Forderungen angegebene im Zertifikat der normativen Urkunden oder technischen Regeln entspricht zu verwenden;
– Das Übereinstimmungszertifikat mit negative Meinung über die Zertifizierungsstelle nicht zu verwenden;
– keine Erklärungen betreffende Nachweis der Übereinstimmung ihrer Produktion die betrügerische und/oder grundlos abzugeben.
– bei Bezug auf das Übereinstimmungszertifikat in Massenmedien (in der Urkunden, Broschüren, Werbematerialien) die Forderungen der Zertifizierungsstelle zu beachten
1.8 Auf einlegende Beschwerden und Ansprüchen zu berechnen und bearbeiten, entsprechende Maßnahmen auf einlegende Beschwerde und Ansprüchen zu treffen, und Information über die auf die Anfrage der Zertifizierungsstelle zu vorlegen.
1.9 Über konstruktive und technologische Veränderungen der Produktion und Prozeß ihrer Herstellung und Kennzeichnung, sowie Veränderungen des Sitz, Rechtsform und Bankverbindung der Gesellschaft zur 10 Tage Frist schriftlich zu melden.
1.10 Nach Aussetzung, Absetzung oder Verfall der Übereinstimmungszertifikate ist der Besteller verpflichtet alle Werbematerialien die enthalten irgendwelche Bezüge auf Zertifizierung nicht zu verwenden und die Maßnahmen anforderte vom Zertifizierungsschema zu treffen.
2.1. Rechtzeitig Information über die Regeln und Prozeduren der Nachweis der Übereinstimmung der normativen Forderungen zur Produktion festgesetzte in der technischen Regel der Republik von Kasachstan/technischen Regeln der Zollunion anzufragen und zu erhalten.
2.2 Information über der Arbeitsfortschritt in jede Stadiums zu erhalten, im Fall der Feststellung der Mängeln in der Arbeit der Zertifizierungsstelle die schriftliche Bemerkungen zu treffen.
2.3 An die Zertifizierungsstelle die schriftliche Ansprüche auf Qualität der erfüllenden Arbeiten zu stellen.