BETRIEBSSICHERHEIT

BETRIEBSSICHERHEIT

T-Standard GmbH hat die hochqualifizierten attestierten Kräfte und langjährige Erfahrung, erfüllt völligen Dienstleistungskomplex im Bereich der Betriebssicherheit:

Das Gesetz der Republik von Kasachstan „Über bürgerlicher Schutz“ vom 11 April 2014 Nr. 188-V GRK ist gesetzgeberische Grundlage im Bereich der Betriebssicherheit in Kasachstan.

Gemäß diesem Gesetz sollen die gefährlichen technischen Einrichtungen, sowie die technischen Einrichtungen, Materialen und Technologien vorgesehene für Verwendung in gefährlichen Betriebsobjekten Begutachtung zum Zweck der Erhaltung der Verwendungsgenehmigung von der zuständigen Behörde passieren.

Solche technischen Einrichtungen, Materialen und Technologien sollen in Betrieb nur nach Erhaltung Verwendungsgenehmigung von der zuständigen Behörde gemäß dem Gesetz „Über bürgerlicher Schutz“ nehmen.

Begutachtung der Betriebssicherheit wird von den gutachtlichen Organisationen habende das entsprechende Zeugnis für das Recht der Erfüllung diesen Arbeiten durchgeführt.

Die gefährlichen Betriebsobjekte, die entsprechend der Kriterien der erklärenden gefährlichen Betriebsobjekte stehen zur obligatorischen offiziellen Erklärung der Betriebssicherheit unter.

Deklarationserarbeitung wird von der Organisation attestierte für das Recht der Deklarationserarbeitung erfüllt.

Die Deklarationen der Betriebssicherheit sollen in der zuständigen Behörde eingetragen.

Eintragung der Deklaration der Betriebssicherheit wird erfüllt aufgrund des Gutachtens, das soll von der Organisation habende das entsprechende Zeugnis erarbeitet.

Gemäß diesem Gesetz sind die Unternehmen verpflichten vor Einführung, sowie im Betrieb technische Begutachtungen der gefährlichen technischen Einrichtungen, sowie technische Einrichtungen verwendete in gefährlichen Betriebsobjekten zeitweise durchzuführen.

TECHNISCHE BEGUTACHTUNG

Technische Begutachtung wird in folgenden Fällen durchgeführt:

Technische Begutachtung wird von den spezialisierten gutachtlichen Organisationen habende das Zeugnis für das Recht der Erfüllung der Arbeiten auf Betriebssicherheit und entsprechende Ressourcen (qualifizierten attestierte Fachleute und entsprechende Mess- und Prüfeinrichtungen) durchgeführt.

Arbeitsstufen auf technischen Begutachtung:

Die Verwendungsgenehmigung

Erlaubnisverfahren für Verwendung der Technologien, technischen Einrichtungen und Materialen wurde von der Regel für staatlichen Leistungen „Ausstellung der Erlaubnis für Technologien, technischen Einrichtungen, Materialen verwendende in gefährlichen Betriebsobjekten, gefährlichen technischen Einrichtungen“ bestätigte vom Befehl des Ministers für Industrie und Infrastrukturentwicklung der Republik von Kasachstan vom 16.04.2020 Nr. 208 festgelegt.

Die Verwendungsgenehmigung wird von der zuständigen Behörde aufgrund des Gutachtens, das wird von der Zertifizierungsinstanz ausgestellt.

Die Verwendungsgenehmigung wird aufgemacht in der Form der elektronischen Urkunden auf der Webseite der zuständigen Behörde, woher die Urkunde kann nachgeladen wurde und gegebenenfalls kann gedruckt wurde. Die Gültigkeitsdauer der erhaltenen Verwendungsgenehmigung ist unbefristet, d.h. fordert die Urkunde keine Neuabfassung oder Verlängerung.

Erhaltung der Verwendungsgenehmigung besteht aus folgenden StadiEN:

Nur die Rechtsperson eingetragene in der Republik von Kasachstan kann als dem Antragsteller sein, da wird Beantragung durch dem Webportal durchgeführt.

Die Eingabenfrist und Ausstellung der Verwendungsgenehmigung oder Absage von der zuständigen Behörde muss nicht mehr 7 Werktagen sein gemäß der Regel für staatlichen Leistungen „Ausstellung der Erlaubnis für Technologien, technischen Einrichtungen, Materialen verwendende in gefährlichen Betriebsobjekten, gefährlichen technischen Einrichtungen“ bestätigte vom Befehl des Ministers für Industrie und Infrastrukturentwicklung der Republik von Kasachstan vom 16 April 2020 Nr. 208 betragen.

Mustern der Verwendungsgenehmigung

Aufmachung/ Erneuerung der technischen Passen

Pass der Anlage, technische Einrichtung ist die Urkunde enthaltende hauptsachlich Information über die Anlage, ihre Anwendungsbedingungen, Werten der technischen Angaben und Parametern, sowie die Eintragungen über die erfüllte planmäßig und Notreparatur in chronologischer Reihenfolge. Der Pass wird in einfacher Ausfertigung erarbeitet und wird an jeder Anlage Einheit herstellende vom Unternehmen beiliegend. Der Pass soll die entsprechende Anlage im ganzen Verlauf der Anwendung bis zu ihrer Ausnutzung begleiten. Im Fall von Verlust des Passes, ist notwendig sein Duplikat aufzumachen.

Arten der Passen erarbeitenden von T-Standard GmbH:
Information notwendige für Aufmachung/Erneuerung von Pass der technischen Einrichtung:

DEKLARATION DER BETRIEBSSICHERHEIT

Deklaration der Betriebssicherheit des gefährlichen Betriebsobjekts ist die Urkunde in der wurden die Natur und Maßstaben der Gefährlichkeit des Betriebsobjekts, Maßnahme auf Sicherung der Betriebssicherheit und Bevölkerungsschutz von der schädlichen Wirkung der gefährlichen Herstellungsfaktoren in den Etappen der Inbetriebsetzung, Funktion und Außerbetriebsetzung des gefährlichen Betriebsobjektes widerspiegelt.

Die Ordnung und Forderungen an der Erarbeitung der Deklaration der Betriebssicherheit wurden in der „Regeln der Erarbeitung der Deklaration der Betriebssicherheit des gefährlichen Betriebsobjektes“ bestätigten vom Befehl des Ministers für Investitionen und Entwicklung der Republik von Kasachstan von 30 Dezember Nr. 341 festgesetzt.

Das Eintragungsverfahren der Deklaration der Betriebssicherheit wurde vom Standard der staatlichen Leistung „Eintragung der Deklaration der Betriebssicherheit des gefährlichen Betriebsobjektes bestätigten vom Befehl des Ministers für Investitionen und Entwicklung der Republik von Kasachstan vom 28.04.2015 Nr. 511 geregelt.

Die Notwendigkeit für Erarbeitung der Deklaration der Betriebssicherheit wird von der „Regeln die bestimmen die Kriterien der erklärenden gefährlichen Betriebsobjekte“ bestätigten vom Befehl des Ministers für Investitionen und Entwicklung der Republik von Kasachstan vom 30.12.2014 Nr. 341 und „die Kriterien der erklärenden gefährlichen Betriebsobjekte“ bestätigten von der Regierungsverordnung der Republik von Kasachstan vom 31.07.2014 Nr. 864 geregelt.

Die Notwendigkeit für Erarbeitung der Deklaration der Betriebssicherheit wird von der „Regeln die bestimmen die Kriterien der erklärenden gefährlichen Betriebsobjekte“ bestätigten vom Befehl des Ministers für Investitionen und Entwicklung der Republik von Kasachstan vom 30.12. 2014 Nr. 341 und „die Kriterien der erklärenden gefährlichen Betriebsobjekte“ bestätigten von der Regierungsverordnung der Republik von Kasachstan vom 31.07.2014 Nr. 864 geregelt.

Aufgrund der Analyse der Projektierungsunterlagen werden bestimmen die maximallen möglichen gefährlichen Herstellungsfaktoren in technologischen Prozessen beim Auftreten der ist die Probabilität des Brechens der Betriebsgebäuden, technologischen Gebäuden und (oder) technischen Einrichtungen, unkontrollierbaren Explosion, und (oder) Emissionen nicht ausgeschlossen für Bestimmung der Zuordnung des gefährlichen Betriebsobjektes zu erklärenden von der Gesellschaft benutzende das gefährlichen Betriebsobjekt.

Festgesetzte gefährliche Herstellungsfaktoren werden auf den Projekt Werten der höchsten Zahl der Gefahrstoffe verwendende im gefährlichen Betriebsobjekt, die sind des Anzeichens der gefährlichen Betriebsobjekten bewerten.

GEFÄHRLICHE TECHNISCHE EINRICHTUNGEN

Zu gefährliche technische Einrichtungen gehören:

GEFÄHRLICHE BETRIEBSOBJEKT

Zeichnens der gefährlichen Betriebsobjekten sind:

1. Herstellung, Verwendung, Verwertung, Formierung, Bewahrung, Transport, Ausradierung einer der folgenden Gefahrstoffe:

2) Herstellung der Schmelze der Eisenmetallen, Buntmetallen, Edelmetallen;

3) Durchführung der Bergbauarbeiten, geologischen Untersuchungen, Bohrarbeiten, Sprengarbeiten, Arbeiten auf Gewinnung von Bodenschätzen und Verwertung des Mineralrohstoffes, Untertagebetrieben.

Die Liste der Urkunden notwendige für Vorbereitung des Gutachtens:

INFORMATION NOTWENDIGE FÜR AUFMACHUNG DER DEKLARATION DER BETRIEBSSICHERHEIT