Produktzertifizierung

Sicherheit und Qualität der Produktion liefernde und herstellende in Kasachstan ist einer der wichtigsten Richtung für Sicherung der nationalen Sicherheit des Landes. Einen der Mittel für Festlegung und Sicherung der Sicherheit und Qualität der Produktion ist ihr Nachweis der Übereinstimmung.

 

Das Gesetz der Republik von Kasachstan “Über technischen Regelung“ vom 30 Dezember 2020 Nr. 396-VI GRK und technische Regeln der Republik von Kasachstan sind die gesetzliche und normative Recht Grundlage der Zertifizierungs-Dienste in Kasachstan. 

 

Wann Republik von Kasachstan getreten an die Zollunion (heute ist Euroasiatische Wirtschaftsunion) ein, wird Zertifizierungsbereich vom Vertrag über die Euroasiatische Wirtschaftsunion vom 29 Mai 2014 und technische Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion (EAWU/ZU) geregelt

DIE PRODUKTZERTIFIZIERUNG BEHÖRDE

Die Produktzertifizierung Behörde der T-Standard GmbH leistet die Dienste auf Nachweis der Übereinstimmung seit 1999.

Wir sammelten für die ganzen Jahre die einzigartige Erfahrung auf Nachweis der Übereinstimmung der Produktion. In der Gesellschaft wurde eine spielstarke Mannschaft der qualifizierten Fachleute und Experten gebildet.

T-Standard GmbH wurde vom Nationalen Akkreditierungszentrum GmbH für das Recht der Nachweis der Übereinstimmung der Produktion mit von zwischen technische Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion (EAWU), sowie technische Regeln der Republik von Kasachstan akkreditiert und wurde im Einheitlichen Organregister auf Zertifizierung der Euroasiatische Wirtschaftsunion eingeschlossen. Akkreditierungs-Zertifikat Nr. KZ.O.02.0525 vom 09.08.2019.

Unsere Bestandskunden sind großen ausländischen Unternehmens liefernde die Anlage und Werkstoffen auf Erdöl und Erdgas und anderen Projekten der Republik von Kasachstan.

Heuete ist T-Standard GmbH einer der erfolgreichsten und dynamisch entwickelnden Gesellschaft im Markt den Diensten auf Nachweis der Übereinstimmung in der Republik von Kasachstan und hat einen breitesten Akkreditierungsbereich.

Die Grundprinzipe der Aktivität von Produktzertifizierung Behörde der T-Standard GmbH sind:

AKKREDITIERUNGSBEREICH

TR ZU 004/2011 „Über Sicherheit der Niederspannungsanlage“;

TR ZU 005/2011 «Über Sicherheit der Packung“;

TR ZU 010/2011 „Über Sicherheit der Maschinen und Anlage“;

TR ZU 012/2011 „Über Sicherheit der Anlage für die Arbeit in der explosionsfähigen Umgebung“

TR ZU 014/2011 „Sicherheit der Autobahnen“

TR ZU 016/2011 „Über Sicherheit der Apparate, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden“

TR ZU 020/2011 „Elektromagnetische Verträglichkeit der technischen Mittel“;

TR ZU 025/2012 „Über Sicherheit der Möbelproduktion“;

TR ZU 030/2012 „Über die Forderungen an den Schmiermitteln, Ölen und speziellen Flüssigkeiten“;

TR ZU 032/2013 „Über Sicherheit der Anlage funktionierte unter übermäßigem Druck“

TR EAWU 037/2016 „Über Verwendungsbeschränkung der Gefahrstoffen in Elektrotechnik und Radioelektronik Waren“

TR EAWU 043/2017 „Über die Forderungen zu den Mitteln der Brandsicherheit und Feuerlöschung“

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Gebäude und Aufbauen, Baumaterialen und Waren“ bestätigt vom Befehl des Ministeriums für Industrie und Infrastrukturentwicklung vom 09.06.2023 Nr. 435

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Gebäude und Aufbauen, Baumaterialen und Waren“ bestätigt von der Regierungsverordnung vom 17.11.2010 Nr.1202

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Metallkonstruktionen“ bestätigt von der Regierungsverordnung vom 31.12.2008 Nr. 1353

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Lackmaterialien und Lösemitteln“ bestätigt von der Regierungsverordnung vom 29.12.2007 Nr.1398

TR RK «Allgemeine Forderungen zur Brandsicherheit» bestätigt vom Befehl des Ministeriums für Notfälle von RK Nr. 405

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Stahlbeton, Betonbauen“ bestätigt von Regierungsverordnung vom 22.12.2008 Nr.1198

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der Holzbauweisen“ bestätigt von der Regierungsverordnung vom 26.12.2008 Nr.1265

TR RK „Die Forderungen zur Sicherheit der synthetischen Waschmittel und Haushaltschemie Ware“ bestätigt von der Regierungsverordnung vom 04.03.2008 Nr. 217

Auch wurde Akkreditierungsbereich der Produktzertifizierung Behörde der T-Standard GmbH die Produktion auf der keinen technische regeln eingeschlossen, aber steht die zur Eigenzertifizierung in der Republik von Kasachstan unter:

– die elektrotechnische Produktion mit der Spannung von oben 1000 V;

– Waren aus Polyäthylen, Polyvinylchlorid, Zellulose, Polymeren;

– Glas, Glas Waren;

– Geweben und gewebliche Waren des technischen Zwecks;

– Walzstahl, Stahlband, Stahlblech, Gusswaren und Halbfertigprodukte;

NACHWEIS DER ÜBEREINSTIMMUNG WIRD AUF EINE FOLGENDE FORME DURCHGEFÜHRT:

1. ZERTIFIZIERUNG

Zertifizierung ist die Prozedur für Bestätigung der Sicherheit und Qualität der Produktion mittels der die akkreditierte Zertifizierungsbehörde bestätigt, dass die Produktion den Forderungen der technischen Regeln und/oder Standarden geltende auf dem Territorium der Republik von Kasachstan entspricht.

2. ERKLÄRUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG

Erklärung der Übereinstimmung ist die Prozedur für Bestätigung der Sicherheit und Qualität der Produktion mittels der der Produktionshersteller oder der Lieferant bestätigt, dass die Produktion den Forderungen der technischen Regeln und/oder Standarden geltende auf dem Territorium der Republik von Kasachstan entspricht.

Die Produktion liegt zur obligatorischen Zertifizierung/Offizielle Erklärung unter, wenn über sie keine technischen Regeln der Republik von Kasachstan oder technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion sich verbreiten werden, sowie, wenn die Produktion unter der Geltung der Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 07 April 2011 Nr. 620 „Die Einheitsliste der Produktion unterliegt der obligatorischen Bewertung (Bestätigung) der Übereinstimmung in Rahmen der Zollunion mit der Ausstellung der einheitlichen Urkunden trifft“.

Die Produktion liegt zur obligatorischen Zertifizierung/Offizielle Erklärung unter, wenn über sie keine technischen Regeln der Republik von Kasachstan oder technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion/Zollunion sich verbreiten werden, sowie, wenn die Produktion unter der Geltung der Entscheidung der Kommission der Zollunion vom 07 April 2011 Nr. 620 „Die Einheitsliste der Produktion unterliegt der obligatorischen Bewertung (Bestätigung) der Übereinstimmung in Rahmen der Zollunion mit der Ausstellung der einheitlichen Urkunden trifft“.

Zertifikat der Übereinstimmung und Erklärung der Übereinstimmung sind die Urkunden beglaubigten Sicherheit und Qualität der Produktion, haben gleiche Rechtsgültigkeit und sind verschiedene Formen von Nachweis der Übereinstimmung der Produktion.

Das Formular der Nachweis der Übereinstimmung (das Zertifikat oder die Deklaration) wird für jeder Art der Produktion von der entsprechenden technischen Regel bestimmt.

Der Antragsteller bezahlt die Arbeiten auf Zertifizierung/offizielle Erklärung der Produktion aufgrund eines Vertrages.

Wer kann als dem Antragsteller für Erhaltung des Zertifikats der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion sein?

Das Zertifikat der Euroasiatische Wirtschaftsunion kann zu den Rechtspersonen und unabhängigen Unternehmern eingetragene auf das Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion ausgestellt wird. Die Hersteller, Verkäufern/Lieferanten, sowie die Unternehmen die erfüllen Funktionen des ausländischen Herstellers aufgrund des entsprechenden Vertrags können als die Antragstellern handeln.

Das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion

Das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der zertifizierten Ware mit von zwischen den Forderungen der technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion (EAWU)/Zollunion (ZU).

Die Zertifikate der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion sind gültig auf dem ganzen Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion und fordern keine wiederholte Zertifizierung in den Teilnehmerländern der Euroasiatische Wirtschaftsunion für Erhaltung der nationalen Zertifikate der Übereinstimmung auf dieselben Forderungen, auf die wurde das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ausgestellt.

Das Zertifikat der Übereinstimmung der Euroasiatische Wirtschaftsunion wird für Import der Waren, sowie für ihre Verkauf und Warenbewegung auf dem Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenia, Kirgistan) gefordert.

Das Zertifikat wird auf dem vorgeschriebenen Formular aufgemacht und wird vom Stempel der Zertifizierung Behörde beglaubigt. Alle Zertifikate aufgemachte in der Zertifizierung Behörde werden obligatorisch eingetragen und werden im einheitlichen elektronischen Register der Zertifikate der Übereinstimmung eingebracht.

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG DER EUROASIATISCHE WIRTSCHAFTSUNION

Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der erklärenden Waren mit von zwischen den Forderungen der technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion (EAWU)/Zollunion (ZU).

Konformitätserklärungen der Euroasiatische Wirtschaftsunion sind gültig auf dem ganzen Territorium der Euroasiatische Wirtschaftsunion und fordern keinen wiederholten Nachweis der Übereinstimmung in den Teilnehmerländern der Euroasiatische Wirtschaftsunion für Erhaltung der nationalen Zertifikate/Konformitätserklärungen auf dieselben Forderungen, auf die wurde Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion aufgemacht.

Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion

Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion wird für Import der (Import) Waren, sowie für ihre Verkauf und Warenbewegung auf dem Territorium der Teilnehmerländer der Euroasiatische Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenia, Kirgistan) gefordert.

Konformitätserklärung wird auf dem weißen Papier aufgemacht vom Format A4 und wird vom Stempel des Antragstellers beglaubigt.

Alle aufgemachte Konformitätserklärungen werden obligatorisch eingetragen und in der Zertifizierung Behörde und werden im einheitlichen elektronischen Register der Konformitätserklärungen eingebracht.

Das Zertifikat der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan

Das Zertifikat der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung der zertifizierten Produktion mit von zwischen den Forderungen der technischen Regeln der Republik von Kasachstan oder andere normativ-rechtlichen Dokumenten der Republik von Kasachstan (z. b. die Standarden geltende auf dem Territorium der Republik von Kasachstan).

Die Zertifikate der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan sind gültig nur auf dem Territorium der Republik von Kasachstan.

DIE LISTE DER URKUNDEN NOTWENDIGE BEI ZERTIFIZIERUNG

Normalerweise, enthält die Liste der der Urkunden notwendige für Erhaltung des Zertifikats der Euroasiatische Wirtschaftsunion:

Auch können die zusätzlichen Urkunden für die abgesonderten Produktionsarten bedürfen.

DIE PROZEDUR FÜR ERHALTUNG DES ZERTIFIKATS DER ÜBEREINSTIMMUNG DER EUROASIATISCHE WIRTSCHAFTSUNION

Beachten Sie bitte:

Die Prozedur für Erhaltung des Zertifikats der Übereinstimmung der Republik von Kasachstan besteht aus folgenden Stadien:

Die Prozedur für Eintragung der Konformitätserklärung der Euroasiatische Wirtschaftsunion besteht aus folgenden Stadien:

Beachten Sie bitte:

RECHTEN UND PFLICHTEN DES ANTRAGSTELLERS/BESTELLERS

1.1 Ordnungsmäßig alle Ausgabe verbundene mit Durchführung der Arbeiten auf Produktkonformität unabhängig von den Ergebnissen zu bezahlen.

1.2 Die Forderungen festgesetzte von den Regeln der Durchführung der Arbeiten auf Nachweis der Übereinstimmung, einschließlich jährliche Inspektionskontrolle und Realisierung der entsprechenden Veränderungen von der Zertifizierungsstelle der „T-Standard“ GmbH zu beachten und erfüllen.

1.3 Im Fall des Interessenkonflikts die Zertifizierungsstelle über das zum Zweck Verhinderung der Bedrohung der Unvoreingenommenheit sich informieren.

1.4 Alle notwendige Bedingungen für Durchführung der Arbeiten, einschließlich Einreichung der Urkunden und Eintragen, sowie des Zugangs zu entsprechender Anlage, Standort, Territorium, Kräfte und Subunternehmern des Bestellers zu vorlegen.

1.5 Am Sachbearbeiter die Produktmustern für die Prüfung in der Anzahl vorgesehene von den normativen Urkunden für Produktion (im Fall, wenn das von der Zeichnung der Nachweis der Übereinstimmung vorgesehen wurde) zu vorlegen.

1.6 Gegebenenfalls die Möglichkeit für Teilnahme der Beobachter von der Zertifizierungsstelle im Prozess der Produktionsbewertung zu vorlegen.

1.7 Bei positiven Ergebnissen der Arbeiten auf Nachweis der Übereinstimmung:

– die Forderungen auf Kennzeichnung und Packung der Produktion festgesetzte der entsprechenden technischen Regeln der Euroasiatische Wirtschaftsunion, technischen Regeln der Zollunion/ technischen Regeln der Republik von Kasachstan zu beachten.

–  die Verantwortlichkeit für Qualität und Sicherheit der Produktion durchlaufende die Prozedur der Nachweis der Übereinstimmung, Stabilität der Eigenschaften der Produktion zu tragen;

– Das Übereinstimmungszertifikat nur um zu bestätigen, dass die Produktion der Forderungen angegebene im Zertifikat der normativen Urkunden oder technischen Regeln entspricht zu verwenden;

– Das Übereinstimmungszertifikat mit negativer Meinung über die Zertifizierungsstelle nicht zu verwenden;

– keine Erklärungen betreffende Nachweis der Übereinstimmung ihrer Produktion die betrügerische und/oder grundlos abzugeben;

– bei Bezug auf das Übereinstimmungszertifikat in Massenmedien (in den Urkunden, Broschüren, Werbematerialien) die Forderungen der Zertifizierungsstelle zu beachten.

1.8 Auf einlegende Beschwerden und Ansprüchen zu berechnen und bearbeiten, entsprechende Maßnahmen auf einlegende Beschwerde und Ansprüchen zu treffen, und Information über die auf die Anfrage der Zertifizierungsstelle zu vorlegen.

1.9 Über konstruktive und technologische Veränderungen der Produktion und Prozess ihrer Herstellung und Kennzeichnung, sowie Veränderungen des Sitzes, Rechtsform und Bankverbindung der Gesellschaft zur 10 Tage Frist schriftlich zu melden.

1.10 Nach Aussetzung, Absetzung oder Verfall der Übereinstimmungszertifikate ist der Besteller verpflichtet alle Werbematerialien die enthalten irgendwelche Bezüge auf Zertifizierung nicht zu verwenden und die Maßnahmen anforderte vom Zertifizierungsschema zu treffen.

2.1. Rechtzeitig Information über die Regeln und Prozeduren der Nachweis der Übereinstimmung der normativen Forderungen zur Produktion festgesetzte in der technischen Regel der Republik von Kasachstan/technischen Regeln der Zollunion anzufragen und zu erhalten.

2.2 Information über der Arbeitsfortschritt in jedes Stadium zu erhalten, im Fall der Feststellung der Mängel in der Arbeit der Zertifizierungsstelle die schriftlichen Bemerkungen zu treffen.

2.3 An die Zertifizierungsstelle die schriftlichen Ansprüche auf Qualität der erfüllenden Arbeiten zu stellen.