Einsprüche und Berufungsschriften

Pro Post oder e-mail kann der Einspruch auf der Gesellschaft und/oder Produktion zertifizierte von der T-Standard GmbH gelegt wurde.
In der T-Standard GmbH wurde die folgende Ordnung für Überprüfung von Einsprüche und Berufungsschriften:

Die Einsprüche/Berufungsschriften vorlegende an die T-Standard GmbH oder ihrer Einheit (die Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung, die Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung des Managementsystems, das Zertifikationsprüfzentrum, das Prüflaboratorium der Filiale „Atyrau“) muß schriftlich aufgemacht wurde und Begründung der Gründen von Einsprüche bezüglich der Entscheidung/Tätigkeit der Struktureinheit der Gesellschaft oder Beschreibung des Kerns der strittige Frage zu enthalten.
Gegebenenfalls, soll an die vorlegenden Einsprüche/Berufungsschriften die Urkunden erklärende Begründung von Einsprüche und bestätigte die Fakten enthaltende in der Einsprüche/Berufungsschriften beilegen wurden.

Die T-Standard GmbH sieht keine anonyme Einsprüche (in der der Antragsteller des Einspruch ist unbekannt) an.
Eintragung von Einspruch/Berufungsschrift wird am Tag seinen/ihre Eingang erfüllt.

Eingetragene Einspruch/Berufungsschrift wird zur Verhandlung an die Führungsspitze der T-Standard GmbH übergegeben.
Der Sekretär des Gremiums auf den Einsprüche/Berufungsschriften meldet (pro Telefon, durch Korrespondenz) den Überbringer über Erhaltung seine Einspruch/Berufungsschrift, sowie bestimmt entsprechende Kontakte und Forme der Informationsdarstellung für Bekanntmachung über Verlauf der Erörterung von Einspruch/Berufungsschrift.

Die Führungsspitze der “T-Standard” GmbH erfüllet primäre Bewertung des Einspruchs vom Gesichtspunkt der solchen Kriterien als Begründung des Einspruchs (Bestimmung ob die Berufungsschrift oder der Einspruch verbundene mit Tätigkeit der T-Standard GmbH oder ihrer Struktureinheit (die Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung des Managementsystems, das Zertifikationsprüfzentrum, das Prüflaboratorium der Filiale „Atyrau“), Wichtigkeit, Sicherheit, Kompliziertheit, potenzielle Folgen, sowie Durchführung der Bewertung der Notwendigkeit und Möglichkeit von Treffen der sofort Maßnahmen auf Prüfung des Einspruchs.

Nach den Ergebnissen vorheriger Bewertung werden folgende Akten durchgeführt:
Die Antwort wird in der Form des offiziellen Briefs unterzeichnet vom Hauptgeschäftsführer der T-Standard GmbH aufgemacht und enthält:

Wenn der Überbringer von Einspruch/Berufungsschrift mit der mit der vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden wird oder er innerhalb 15 Kalender Tage seit dem Zeitpunkt der Sendung des entsprechenden Briefs (e-mail) keine Antwort gibt, Geltung von Einspruch/Berufungsschrift wird sich geschlossen.

Der Sekretär des Gremiums auf den Einsprüche/Berufungsschriften trägt Information über Schließung im Logbuch ein.
Die Führungsspitze der T-Standard GmbH formiert ordnungsgemäß das Gremium auf den Einsprüche/Berufungsschriften und gibt es zur Verhandlung entsprechende Einspruch/Berufungsschrift im Fall schriftlicher Absage des Überbringers von Einspruch/Berufungsschrift über.

Der Sekretär des Gremiums meldet den Überbringer über Bestellung der Kommission des Gremiums und planbare Friste zur Verhandlung seine Einspruch/Berufungsschrift.

Die Friste zur Verhandlung und Treffen vom Gremium die Entscheidung auf den Einsprüche/Berufungsschriften sollen nicht 30 Kalender Tage überhöhen.

Manche Friste zur Verhandlung und Treffen der Entscheidung werden nach Vereinbarung mit Begleiters zugelassen.

Das Gremium auf den Einsprüche/Berufungsschriften erfüllt;

Analyse wird aufgrund der normativen Dokumente bestimmte die Forderungen zur entsprechende Produktion oder Dienst, Ordnung der Durchführung des Nachweises der Übereinstimmung durchgeführt.

Bei Analyse des Einspruch oder der Berufungsschrift sollen alle Begleiter hören.

Das Gremium kann Meinung der unabhängigen Personen kompetent in behandelnder Frage hören.

Die Entscheidung des Gremiums auf den Einsprüche/Berufungsschriften werden an die Parteien die in der Verhandlung teilgenommen übergenommen.

Die Führungsspitze der T-Standard GmbH prüft die Entscheidungen des Gremiums für den Einsprüche und Berufungsschriften enthaltende die Erkenntnisse über beliebigen Abweichungen im Managementsystem der T-Standard GmbH oder ihrer Einheit (die Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung, die Behörde auf Nachweis der Übereinstimmung mit von zwischen Managementsystems, das Zertifikationsprüfzentrum, das Prüflaboratorium Filiale „Atyrau“) über.