Managementsystems
Zertifizierung des Managementsystems
Das Zertifikat der Übereinstimmung des Managementsystems ist die Urkunde beglaubigte Übereinstimmung des zertifizierten Managementsystems des Unternehmens mit von zwischen der Forderungen festgesetzt von der entsprechenden Standarden.
Das Zertifikat wird auf dem besonderen Formular aufgemacht mit Beglaubig vom Stempel der ausgestellten akkreditierten Stelle.
Alle Zertifikate aufgemachte in der Zertifizierung Behörde werden obligatorisch eingetragen und werden im einheitlichen elektronischen Register der ausgestellten Zertifikaten der Übereinstimmung des Managementsystems im System Е-Сabinet in Ordnung festsetzest von der akkreditierten Stelle eingebracht.
Die Managementsystem Zertifizierung Behördetech
T-Standard GmbH leistet die Dienste auf Zertifizierung des Managementsystems seit 2009.
Während dieser Periode wurde mehr 500 Zertifikaten auf ST RK ISO 9001, mehr 300 Zertifikaten auf ST RK ISO 14001 und mehr 200 Zertifikaten auf ST RK ISO 45001 ausgestellt.
Die Behörde für Nachweis der Übereinstimmung des Managementsystems der T-Standard GmbH wurde vom „Nationalen Akkreditierungszentrum“ für das Recht des Nachweises der Übereinstimmung des Qualitätsmanagementsystems mit von zwischen dem Standard ST RK ISO 9001, Umweltmanagementsystems ST RK ISO 14001 und Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit ST RK ISO 45001 akkreditiert.
Akkreditierungs-Zertifikat Nr. KZ.Q.02.0872 vom 07 Dezember 2020
AKKREDITIERUNGSBEREICH
Die Haupt Zwecke für Erfüllung der Zertifizierung des Managementsystems
- Bewertung des Übereinstimmungsgrads des Managementsystems den Forderungen der nationalen Standarden der Republik von Kasachstan ST RK ISO 9001, ST RK ISO 14001, ST RK ISO 45001;
- Bewertung der Ergiebigkeit des Managementsystems;
- Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Produktion und Diensten der Kasachstan Unternehmern, einschließlich Erschließung und Erweiterung der Ausdehnung der Absatzmarkten.
ST RK ISО 9001 ist vereinbar mit den Standarten ST RK ISO 14001, ST RK ISO 45001 und dient als die Grundlage für Schaffung des integrierten Managementsystems.
Die Zertifizierungsstelle MS der „T-Standard“ GmbH schlägt die Dienste auf Zertifizierung des integrierten Managementsystems für Übereinstimmung der einigen Standarden vor; das erlaubt die Ausgabe für Zertifizierung zu optimieren und die komplexe Bewertung des Management Systems zu erhalten.
Vorteilen von der Einführung des Managementsystems
- Verbesserung des Gesellschaftsimages und Vertrauten zu ihr;
- Erhöhung der Kundenzufriedenheit;
- Verbesserung der Zusammenwirkung der Geschäftsprozesse;
- Vorteil bei Produktionszertifizierung;
- Heranziehung der Mitarbeiter;
- Erhöhung der Versicherung der Führer bei der Entscheidung;
- Einführung der Kultur für die konstanten Verbesserungen;
- Vorteilen in Angeboten und Wettbewerben.
- Minimisierung des Risikos der Umweltschutzgesetzgebungsverletzung;
- Verbesserung der gemeinsamen wirtschaftliche Leistung wegen der Minderung der Finanzverlusten von der konstant erhöhten umweltverträglichen Zahlungen und Strafsanktionen für Umweltverschmutzung;
- Minimisierung des Risikos der Unfällen und Finanzaufwendungen für Unfallhilfe für die Umwelt und der Schadenersatz;
- Erhaltung des Mehrprofits wegen der Effektivitätsentwicklung der Aktivität verbundene mit der Umwelt; mehr sparsam Verwendung der Naturschätzen und Rohstoffs, Emissionsminderung, Verwertung oder zusätzliche Abfallverarbeitung mit Schaffen der Handelsware oder zusätzlichen Energiequellen;
- Vorteilen in Angeboten und Wettbewerben.
- Verstärkung der öffentlichen Verkehrsanerkennung der Gesellschaft und geschäftliche Reputation in Augen der heimatlichen und ausländischen Kunden, Partnern, Investitionsauftraggebern, Aktienhaltern.
- Minderung der Zahl der Berufsunfällen dank bei ständigen Kontrolle und Ausschließung der gefährlichen Herstellungsfaktoren;
- Minderung der Zahl der Unfällen und Finanz für Unfallhilfe;
- Wertminderung der Versicherung und Großen der Bezahlungen bei Abwesenheit (Krankheit) der Mitarbeitern;
- Vereinfachung für Erhaltung der notwendigen Zulassungsunterlagen (z. b. Lizenzen);
- Erhöhung der Reputation in Augen der Verwendern, Partnern, Investitionsauftraggebern, Aktienhaltern und anderen Beteiligten.
Die Standarden ST RK ISО 9001, ST RK ISO 14001 und ST RK ISO 45001 sind vereinbar untereinander, ST RK ISО 9001 dient als Grundlage für Formierung des integrierten Managementsystems.
Die Managementsystem Zertifizierung Behörde der T-Standard GmbH schlägt die Dienste auf Zertifizierung des integrierten Managementsystems für Übereinstimmung den einigen Standarden gleich vor; das erlaubt die Ausgaben für Zertifizierung zu optimieren und die komplexe Bewertung des Managementsystems zu erhalten.
Der Prozeß für Zertifizierung des Managementsystems
Vorzertifizierung Stadium:
- Völlige Analyse der vorliegenden Dokumentation;
- Sendung am Antragsteller die Mitteilung über Ergebnissen der Prüfung einer Anmeldung für Zertifizierung des Managementsystems.
- Die Parteien zeichnen den Vertrage für Durchführung der Arbeiten für Zertifizierung unter:
- Die Rechnungen für die Bezahlung werden am Antragsteller gemäß der Vertragsbedingungen ausgestellt.
- Vorherige Zusammenwirkung mit dem Besteller;
- Erarbeitung des Auditplans und es Bestätigung;
- Vorbereitung der Arbeitsurkunden;
- Durchführung der vorherigen Beratung;
- Durchführung des Audits gemäß dem Plan;
- Vorbereitung des Akts auf Audit Ergebnisse;
- Durchführung der schließlich Beratung.
- Die Entscheidung über Ausstellung (nicht Ausstellung) des Zertifikats der Übereinstimmung;
- Aufmachung und Ausstellung des Zertifikats der Übereinstimmung;
- Ausstellung der Erlaubnis für Verwendung des CE-Zeichens (im Fall, wenn dieser Punkt im Vertrag vereinbart wurde).
- Vor Monat der Durchführung der Inspektionskontrolle informiert die Managementsystem Zertifizierung Behörde den Antragsteller über kommenden Inspektionskontrolle; die Fristen und Bedienungen der Durchführung der Arbeiten werden vereinbart:
- Die Managementsystem Zertifizierung Behörde liegt dem Antragsteller die Rechnung für die Bezahlung gemäß der Bedienungen des vorherigen schließenden Vertrags für Zertifizierung vor;
- Bis zum Zeitpunkt der Zertifizierung „am Platz“ pflichtet der Besteller seine finanziellen Pflichten gemäß der Vertragsbedingungen zu erfüllen.
- Durchführung der planbaren Inspektionskontrolle „am Platz“;
- Vorbereitung des Akts auf Inspektionskontrolle Ergebnisse;
- Die Entscheidung über Bestätigung (oder Aussetzung/Aufhebung) der Geltung des Zertifikats der Übereinstimmung des Managementsystems.
- Prüfung einer Anmeldung;
- Primär Audit des Managementsystems;
- Audit „im Platz“ umfassend die Prüfung:
- völlige Ergiebigkeit des Managementsystems im Lichte der inneren und äußeren Veränderungen, sowie aufrechterhaltende der Übereinstimmung des Zertifizierungsbereichs;
- durchführbare Pflichten auf der Unterstützung der Ergiebigkeit des Managementsystems und sein Verbesserung;
- Beitrag des Managementsystems zur Realisierung der Politik der Gesellschaft und ihren Zielerreichung.
Der Besteller sendet an die Zertifizierungsstelle MS der „T-Standard“ GmbH den Antrag für Rezertifizierung von MS in zwei Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats.
Die Zertifizierungsstelle von MS der „T-Standard“ GmbH sitzt die Fristen für Durchführung der Korrekturen und Korrekturmaßnahmen, die erfüllt der Besteller vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vorher ausgestellte Übereinstimmungszertifikaten bei Identifikation der Fälle von Nichtübereinstimmung oder Fehle der Übereinstimmungszertifikaten im Laufe von Rezertifizierungsaudit.
Die Zertifizierungsstelle MS der „T-Standard“ GmbH trifft die Entscheidung über die Möglichkeit von Aufmachung des neuen Übereinstimmungszertifikats ordnungsmäßig im Fall, wenn der Besteller die notwendige Korrekturmaßnahmen zu Fristen bestimmten mit der Zertifizierungsstelle von MS der „T-Standard“ GmbH erfüllet, oder bei Fehle Aufdeckung der Nichtübereinstimmungen (positiv Ergebnis), dabei wird Nummer des vorherigen Zertifikat speichert.
Die Übereinstimmungszertifikate erlöschen und nicht zur Verlängerung stehen unter, im Fall, wenn der Besteller die Korrekturmaßnahmen auf Behebung der festgestellte Nichtübereinstimmungen zur Zeit von Durchführung des Rezertifizierungsaudits am Platz zu Fristen bestimmten mit der Zertifizierungsstelle MS „T-Standard“ GmbH nicht erfüllt.
Die Liste der notwendigen Urkunden
- Die Anmeldung für Zertifizierung
- Das Strukturbild der Gesellschaft des Bestellers mit der Bezeichnung der administrativen Diensten und Ingenieurdiensten, hauptsächlichen und zusätzlichen Einheiten;
- Information über das geltenden Managementsystem (Vorhandensein der Anleitung auf MS, dokumentierten Verfahren, Politik im Bereich des MS usw.);
- Die Liste der Urkunden des Managementsystems.
- Die Anmeldung für Zertifizierung
- Die Erlaubnisdokumente (Lizenzen, Zeugnisse für lizenzierende Tätigkeiten);
- Das Strukturbild der Gesellschaft des Bestellers mit der Bezeichnung der administrativen Diensten und Ingenieurdiensten, hauptsächlichen und zusätzlichen Einheiten;
- Die Liste der Urkunden des Managementsystems:
- Politik im Bereich der Qualität des MS;
- Dokumentierte Zwecke im Bereich der Qualität des MS;
- Zusammenwirkung und Läufe der Prozesse des MS;
- Anwendungsbereich des MS (Tätigkeiten des Antragstellers).
- Die Urkunde notwendige zur die Gesellschaft für Sicherung der effektiven Planung, Erfüllung der Prozessen und Prozeßsteuerung gemäß der geltenden Liste der MS Urkunden des Antragstellers.
- Eintragungen auf Ergebnissen des inneren Audits;
Aussetzung, Aufhebung der Geltung des Zertifikats oder Minderung des Zertifizierungsbereichs
- erfüllt zertifiziertes MS regelmäßig (mehrfach) oder wesentlich die Forderungen der Zertifizierung einschließlich die Forderungen an der Ergiebigkeit des MS nicht.
- Der zertifizierte Antragsteller läßt zu nicht oder sieht ab von Erfüllung der Forderungen auf Durchführung der Inspektionskontrolle, außerplanmäßigen oder rezertifizierung Audit mit der forderten Periodizität
- Verzicht des Antragstellers von der weiteren Zusammenarbeit mit der Managementsystem Zertifizierung Behörde der T-Standard GmbH;
- Verzicht des Antragstellers von der Durchführung der planbaren Inspektionskontrolle;
- Verzicht des Antragstellers von der Durchführung des außerplanmäßigen Audits beim Eintritt der bestimmten Umstände;
- Nichterfüllung vom Antragstellers seine finanzielle Pflichten gemäß der Vereinbarungen zu den bestimmten Fristen;
- Unmöglichkeit mit dem Antragsteller auf den Kontakten (pro Post/Telefon/Fax oder bekannten Anschrift beim vorherigen durchgeführten Audit usw.) zu kommunizieren
- Der zertifizierte Antragsteller stellt eine Anfrage über Aussetzung der Geltung des Zertifikats gutwillig.
Bei Aussetzung der Geltung wird das Managementsystem Zertifikat des Antragstellers zeitlich ungültig.
Die Entscheidung über Aussetzung der Geltung des MS Zertifikats wird vom Leiter der Managementsystem Zertifizierung Behörde angenommen, in seiner Abwesenheit vom stellvertretenden Leiter der Managementsystem Zertifizierung Behörde oder von der kompetent Person die nicht teilgenommene im Audit bevollmächtigen des Befehls der Managementsystem Zertifizierung Behörde.
Die Entscheidung mit dem Begleitbrief wird am Antragsteller gesandt.